#9492-2025 Schrottfahrräder

    Guten Morgen,
    Vor der NeusserStr. 307 stehen an den Parknadeln einige herrenlose Fahrräder. Diese habe ich schon mehrmals gemeldet, jedoch wurde das Anliegen jeweils geschlossen, da nicht drei Kriterien für Schrottfahrräder erfüllt war.
    Das ärgert mich sehr. Viele der Kriterien für Schrottfahrräder resultieren aus Vandalismus (verbogener Lenker, zerschnittener Sattel, fehlendes/verbogenes Rad), aber zum Glück ist Vandalismus in Nippes kein großes Thema.
    Die Räder sind nicht verkehrstauglich, seit Jahren nicht bewegt worden und werden auch noch die nächsten paar Jahre hier stehen.
    Ich begrüße die aktuelle Entrümpelungsaktion der Stadt sehr, habe auch schon einige Räder mit Zettel zur Entfernung des Rads gesehen, die in einem vergleichbaren, aber nicht mehr ramponierten Zustand waren.
    Deshalb bitte Sie nochmal, dieses Anliegen ernst zu nehmen.
    Vielen Dank.

    Abgeschlossen
    Schrottfahrräder

    Neusser Str. 307
    50733 Köln - Nippes
    Deutschland

    Statusvermerke

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Neu
    Do., 03.04.2025 - 07:55

    Guten Tag, 

    vielen Dank für Ihre Meldung.

    Wir haben Ihr Anliegen bereits aufgenommen.

    Die örtlich zuständige Dienstgruppe des Ordnungsdienstes prüft, ob das Fahrrad oder das Fahrzeug sofort entsorgt werden kann, oder dem Eigentümer innerhalb einer gesetzlich vorgegebenen Frist die Möglichkeit eingeräumt werden muss, das Fahrrad oder das Fahrzeug selbst zu entfernen.
    Erst nach Ablauf der Frist darf die Stadt Köln tätig werden.

    Bitte beachten Sie, dass diese Frist unter Umständen mehr als zwei Monate betragen kann.

    Wir bitten allerdings um Verständnis, dass jedoch Fahrräder nicht entsorgt werden können, wenn sie nicht die erforderlichen Merkmale aufweisen. Auch, wenn nachvollziehbar ist, dass es allgemein als störend empfunden wird, wenn Fahrräder über einen langen Zeitraum an gleicher Stelle abgestellt sind, besteht keine Rechtsgrundlage für das Entfernen von Fahrrädern, die im Grunde noch fahrtauglich sind. Die Beurteilung, ob ein Fahrrad entsorgt werden kann oder nicht, obliegt den Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes.

    Mit freundlichen Grüßen 
    Ordnungsdienst der Stadt Köln

    Abgeschlossen
    Do., 03.04.2025 - 12:15