Beschwerde – Hunde auf Spielplatz Waldkauzweg wegen fehlender Beschilderung und fehlender Abgrenzung (Zaun/Hecke)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit mache ich Sie auf die unzureichende Kennzeichnung und fehlende Abgrenzung des Spielplatzes Nummer 2060704 im Park Waldkauzweg (Spielplatzname: Waldkautzweg/ Reiherstraße (Grünzug) aufmerksam. Trotz der geltenden Vorschrift, dass Hunde auf Spielplätzen verboten sind, fehlt an diesem Standort ein entsprechendes Hinweisschild. Lediglich für den angrenzenden großen Spielplatz existiert eine solche Beschilderung, jedoch nicht für den kleineren Bereich. Da der Spielplatz weder durch eine Hecke noch durch einen Zaun abgegrenzt ist, betreten regelmäßig freilaufende Hunde das Gelände.
Diese Situation stellt eine erhebliche Gefahr sowohl für die Sicherheit als auch die Hygiene auf dem Spielplatz dar. Kinder müssen sich dort frei und unbesorgt bewegen können. Freilaufende Hunde können jedoch eine unmittelbare Bedrohung darstellen, sei es durch unkontrolliertes Verhalten, Bellen oder gar durch Beißvorfälle. Darüber hinaus wird der Spielplatz durch Hundekot und andere Verunreinigungen stark verunreinigt, da einige Hundebesitzer ihre Tiere nicht vom Sandbereich, Klettergerüsten und Sitzmöglichkeiten fernhalten oder deren Hinterlassenschaften nicht entfernen. Dies stellt eine erhebliche Gefährdung für Kinder dar.
Erneuter Vorfall am 01.04.2025 um ca. 17:07 Uhr:
Am heutigen Tag, dem 01.04.2025, habe ich erneut einen Vorfall erlebt, bei dem zwei Hunde auf dem Spielplatz waren. Obwohl die Hunde an der Leine geführt wurden, war keine der Leinen an einem festen Punkt befestigt. Ich habe dies dokumentiert (siehe beigefügte Bilder als Anlage: Bilder 1 bis 4). Die Hunde befanden sich direkt vor der Rutsche und der Schaukel. Meine Kinder hatten aufgrund dieser Situation Angst. In diesem Fall hatte das Ordnungsamt telefonisch mitgeteilt, dass sie jemanden vorbei schicken würden. Leider kam niemand vorbei. Nach ca. 1 Std. hat sich das Ordnungsamt telefonisch gemeldet und gesagt, dass ein Schichtwechsel stattfindet und Sie niemanden vorbeischicken können, und dass wir eine Mail an die Stadt senden sollen, was ich hiermit tue. Es wurde mit der Telefonnummer: 0176 43815978 angerufen.
Ein weiterer Vorfall am selben Tag, ereignete sich, wieder der selbe Hund ungeleint auf mein zweijähriges Kind im Park zulief und vor ihr stehen blieb. Die Hundebesitzerin war zu diesem Zeitpunkt nicht in der Nähe, und der Hund stand vor meinem Kind. Schauen Sie sich den Hund auf dem Bild an. Dies stellt nicht nur ein Sicherheitsrisiko dar, sondern auch eine erhebliche psychische Belastung für mein Kind und mich dar.
Leider sind solche Vorfälle kein Einzelfall. Es kommt immer wieder vor, dass Hunde unangeleint oder nur mit leichten Leinen auf dem Spielplatz herumlaufen, was die Sicherheit und das Wohlbefinden der Kinder gefährdet. Trotz mehrfacher Hinweise an Hundebesitzer zeigt sich bei vielen keinerlei Einsicht. Da das Ordnungsamt oft erst mit erheblicher Verzögerung oder gar nicht eintrifft, haben sich die betreffenden Personen meist bereits entfernt.
Rechtliche Grundlage:
Laut § 1 der HundeVO NRW (Verordnung über das Halten von Hunden) und § 6 des Landesimmissionsschutzgesetzes ist es grundsätzlich verboten, Hunde auf Kindergärten, Spielplätzen und ähnlichen öffentlichen Flächen, auf denen Kinder spielen, frei laufen zu lassen. Diese Regelungen dienen dem Schutz der Kinder und der öffentlichen Sicherheit. Die Stadt Köln ist verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung dieser Vorschriften zu gewährleisten. Hierzu gehört auch, dass Hunde auf Spielplätzen durch entsprechende Beschilderungen und Abgrenzungen vom Spielbereich ferngehalten werden.
Die Verantwortung der Stadt für die Sicherheit auf dem Spielplatz ist auch durch die § 823 BGB (Haftung für Schäden) abgedeckt, wonach die Stadt als Betreiberin des Spielplatzes dafür sorgen muss, dass keine Gefährdungen durch fremde Tiere entstehen.
Fragen:
1. Gilt für den gesamten Park Waldkauzweg eine Anleinpflicht für Hunde? Wenn ja, wie
wird diese Vorschrift durchgesetzt und kontrolliert?
2. Falls Hunde im Park nicht angeleint sein müssen, warum existieren dann keine Hinweisschilder oder andere Informationen, die auf das Verbot hinweisen, Hunde auf dem Spielplatz frei laufen zu lassen?
3. Welche konkreten Maßnahmen plant die Stadt Köln, um das Problem der freilaufenden Hunde auf diesen Spielplatz zu lösen?
4. Wird das Ordnungsamt angewiesen, regelmäßig zu Stoßzeiten Streife auf dem Spielplatz zu laufen?
5. Falls eine akute Gefahrensituation besteht und das Ordnungsamt nicht erreichbar ist, ist es zulässig, in solchen Fällen direkt die Polizei zu verständigen?
6. Ist es mir gestattet, auf eigene Initiative Schilder oder sonstige Hinweise anzubringen, um auf das Hundeverbot aufmerksam zu machen?
7. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um gegen uneinsichtige Hundebesitzer vorzugehen?
8. Welche Mittel stehen mir zur Verfügung, um die Personalien der betreffenden Personen festzustellen, falls diese sich uneinsichtig verhalten oder den Spielplatz nicht verlassen?
9. Was bringt mir in diesem Fall ein Bild von dem Vorfall und der Hundehalterin?
Anlage: Foto des Vorfalls vom 01.04.2025, 17:07 Uhr
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Person auf dem Foto unkenntlich gemacht wurde, da ich nicht sicher bin, ob dies gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt. Sollte das Ordnungsamt oder die Stadt Köln jedoch ein Bild der betreffenden Person benötigen, stelle ich dieses gerne zur Verfügung.
Ich bitte Sie, mir für diesen Vorfall eine Fallnummer oder Kennzeichennummer zuzuteilen, damit ich für zukünftige Vorfälle eine Referenz habe. Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung dieser Nummer.
Ich bitte um eine verbindliche und zeitnahe Rückmeldung zu diesen Fragen sowie um die Darlegung konkreter Maßnahmen, die zur Verbesserung der Sicherheit auf diesem Spielplatz getroffen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Muhamed Fazlic
Waldkauzweg 81, 50997 Köln
01.04.2025, Köln