Auf der Hüttenstraße fehlt an bzw. gegenüber der Einmündung Gravenreuthstraße der Hinweis auf die Einbahnstraße. Aktuell handelt es sich damit bei der Hüttenstraße zwischen Gravenreuthstraße und Ottostraße um keine echte Einbahnstraße.
Zudem fehlt es auf der Hüttenstraße ab Gravenreuthstraße Richtung Ottostraße an einem Verkehrszeichen 274-30. Aufgrund der Einmündung gilt das VZ 274-30 zu Beginn der Hüttenstraße nur bis zur Einmündung Gravenreuthstraße.
Da es sich hier um einen unmittelbaren Schulweg handelt, liegt hier aktuell offensichtlich ein Fehler vor.
Es würde sich daher anbieten, das ohnehin zwingend erforderliche VZ 220-10 mit 1000-32 auf der Hüttenstraße direkt hinter der Einmündung Gravenreuthstraße dann auch um das ebenso fehlende VZ 274-30 zu ergänzen.
Bitte an SVB weiterleiten. Danke!