Von der Liebigstraße aus, vor Subbelrather Straße, ist das links abbiegen auf die Subbelrather Straße nicht erlaubt. Dazu ist ein indirektes Abbiegen mittels Blockumfahrung via Hüttenstraße und Ottostraße vorgesehen.
Dies ist jedoch von der Liebigstraße aus nicht ersichtlich. Hierdurch kommt es ständig zu einem verbotswidrigen Linlsabbiegen, was den Verkehrsfluss extrem behindert und nicht selten auch zu Irritationen und damit zu Gefahren führt.
An dem Lichtmast vor der LZA (auf dem Foto markiert mit rotem X) wäre daher ein Verkehrszeichen 590-11 „Blockumfahrung rechts – rechts– rechts“ dringend nötig, damit die einfache Möglichkeit des indirekten Linksabbiegens mittels Blockumfahrung auch erkennbar wird.
Darüber hinaus ist auch der Radwegweiser falsch, da Radverkehr hier ebenfalls nicht direkt links abbiegen darf.
Bitte an SVB weiterleiten. Danke!