#933-2025 Defekte Verkehrszeichen

    Von der Liebigstraße aus, vor Subbelrather Straße, ist das links abbiegen auf die Subbelrather Straße nicht erlaubt. Dazu ist ein indirektes Abbiegen mittels Blockumfahrung via Hüttenstraße und Ottostraße vorgesehen.
    Dies ist jedoch von der Liebigstraße aus nicht ersichtlich. Hierdurch kommt es ständig zu einem verbotswidrigen Linlsabbiegen, was den Verkehrsfluss extrem behindert und nicht selten auch zu Irritationen und damit zu Gefahren führt.

    An dem Lichtmast vor der LZA (auf dem Foto markiert mit rotem X) wäre daher ein Verkehrszeichen 590-11 „Blockumfahrung rechts – rechts– rechts“ dringend nötig, damit die einfache Möglichkeit des indirekten Linksabbiegens mittels Blockumfahrung auch erkennbar wird.

    Darüber hinaus ist auch der Radwegweiser falsch, da Radverkehr hier ebenfalls nicht direkt links abbiegen darf.

    Bitte an SVB weiterleiten. Danke!

    Abgeschlossen
    Defekte Verkehrszeichen

    Subbelrather Str. 180
    50823 Köln - Ehrenfeld
    Deutschland

    Statusvermerke

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Neu
    Sa., 11.01.2025 - 12:45

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Beteiligung und Ihren Eintrag bei „Sag‘s uns“.

    Hiermit möchten wir Sie über die abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens informieren.

    Bitte beachten Sie, dass Schadstellen grundsätzlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen qualifiziert werden. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Reaktionszeiten für die abschließende Erledigung des Schadens.

    Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt beziehungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwachstellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln

    Abgeschlossen
    Mo., 13.01.2025 - 08:40