Siehe auch #15979-2024. Das Anliegen ist nach wie vor unbearbeitet.
In der Herbrandstraße ist beidseitig und auf kompletter Länge ein Halteverbot eingerichtet. Laut Anordnung vom 14. Februar 2000 wurde dies wie folgt begründet: "Es wird regelmäßig bis unmittelbar vor der Tiefgarageneinfahrt geparkt."
In der Herbrandstraße existiert keine Tiefgarage. Bitte entfernen Sie das Halteverbot. Alternativ bitte ich um eine aktualisierte Begründung für die Anordnung.