#8833-2024 Schrott-Kfz

    Guten Morgen, das angegebene Fahrzeug (weißer Opel Corsa) mit dem Kennzeichen K-CR 2810, seit 12/23 abgelaufenem TÜV steht ca. seit Oktober/November 2023 in der unmittelbaren Nähe des Grundstücks meiner Eltern (Laubweg/Ecke Erikahof in 51069 Köln-Dellbrück). Das Fahrzeug wurde seitdem nicht bewegt und ist, wie auf dem Foto zu sehen ist, erheblich beschädigt. Jetzt, wo der TÜV drei Monate überfällig ist, nehmen wir das zum Anlass, es zu melden. Besten Dank und einen angenehmen Start in die Woche, Claudia Plum

    Archiv
    Schrott-Kfz

    Erikahof 7
    51069 Köln - Dellbrück
    Deutschland

    Statusvermerke

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Neu
    Di., 02.04.2024 - 08:49

    Guten Tag, 

    vielen Dank für Ihren Beitrag.

    Wir haben Ihr Anliegen aufgenommen und die Bearbeitung erfolgt bereits.

    Die örtlich zuständige Gruppe des Ordnungs- und Verkehrsdienst prüft, ob das Fahrrad oder das Fahrzeug sofort entsorgt werden kann, oder dem Eigentümer innerhalb einer gesetzlich vorgegebenen Frist die Möglichkeit eingeräumt werden muss, das Fahrrad oder das Fahrzeug selbst zu entfernen.
    Erst nach Ablauf der Frist darf die Stadt Köln tätig werden (diese Frist kann unter Umständen mehr als zwei Monate betragen).

    Wir bitten um Verständnis, dass die abschließende Bearbeitung aus diesem Grund nicht sofort erfolgen kann. Ihr Anliegen ist aber fest beauftragt und wird vom Ordnungs- und Verkehrsdienst bearbeitet und dann der Fachdienststelle übergeben.

    Mit freundlichen Grüßen 
    Ordnungsdienst der Stadt Köln

    In Bearbeitung
    Di., 02.04.2024 - 15:41

    Guten Tag, 

    vielen Dank für Ihren Beitrag.

    Das von Ihnen gemeldete Fahrrad/Schrottfahrzeug kann von der Stadt Köln nicht entfernt werden, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.

    Eine Entfernung von Fahrrädern aus dem öffentlichen Straßenland ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie aufgrund erheblicher Mängel nicht mehr funktionsfähig sind und nicht mehr mit geringem Aufwand instandgesetzt werden können (siehe hierzu  § 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)). 

    Bei Schrottfahrzeugen handelt es sich um nicht mehr zugelassene bzw. sehr stark verunfallte Fahrzeuge. 

    Dies ist hier nicht der Fall. Die Entscheidung, ob es sich um ein Schrottfahrrad/Schrottfahrzeug handelt, obliegt im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen der Beurteilung des Ordnungsdienstes der Stadt Köln.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ordnungsdienst der Stadt Köln

    Abgeschlossen
    Do., 25.04.2024 - 08:58