Ergänzung zu #8004-2024:
Regulären ist hier ein Linksabbiegen nicht erlaubt.
Müsste demnach nicht anstelle des ortsfesten Z214-20 ein temporäres Z209-20 angeordnet. Ist ein Linksabbiegen hier überhaupt gefahrlos möglich? Regulär ist ein Linksabbiegen hier verboten.
Und warum kann man nicht die reguläre Verkehrsführung beibehalten, bei der das Linksabbiegen auf die Subbelrather Str. über die Schleife Herkulesstr./Ottostraße realisiert wird? Warum ist die Einfahrt in die Herkulesstr. bereits vorgelagert (falsch) mit Z250 verboten?
Die tatsächliche Sperrung beginnt doch erst hinter der Einmündung Ottostraße.
Der Sinn ist nicht ersichtlich...