Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ein Techniker wurde beauftragt den Parkscheinautomaten zu überprüfen.
Sollten Sie zukünftig noch einmal in die Situation kommen, dass ein Parkscheinautomat trotz korrektem Münzeinwurf/korrekter Bedienung kein Parkticket ausgibt, so bitte ich Sie, die Parkscheibe gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen. Bei einem nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten darf man bis zur angegebenen Höchstparkdauer parken. Hierzu ist der Gebrauch einer Parkscheibe vorgeschrieben (§ 13 Abs.1 Satz 2 und 3 der Straßenverkehrsordnung). Sie können in einem solchen Fall Ihr Fahrzeug also mit Hilfe der Parkscheibe bis zur jeweiligen Höchstparkdauer abstellen und die von Ihnen gezahlte Leistung dann auch ohne Parkschein in Anspruch nehmen. Das Lösen eines weiteren Tickets ist dann nicht mehr erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Stadt Köln