#7783-2024 Straßenbaustellen

    Baustellenbedingte Beschilderung falsch bzw. unzulässig:

    1)
    Hinter Einmündung Gravenreuthstraße ist die Anordnung falsch.
    Richtig wäre hier: Z250,ZZ1020-30 (bzw. ZZ1020-31),Z357,(ZZ1008-34)
    Derzeit bezieht sich das ZZ nicht auf das Z250, sondern auf das Z357 und hebt den Hinweis auf die Sackgasse für Anliegerverkehr auf. Damit wird Möglichkeit Durchfahrt für Anlieger (zur Subbelrather Str.) suggeriert, gleichzeitig jedoch jeglicher Fahrzeugverkehr verboten.
    Zudem erscheint Beschränkung auf Anliegerverkehr bis Baustelle unverhältnismäßig, da mit der Anordnung faktisch Anwohnerparken angeordnet wird. Parkraum dort steht jedoch generell der Allgemeinheit zu, demnach wäre ZZ1020-31 verhältnismäßig.
    Zudem fehlt Hinweis auf fehlende Wendemöglichkeit.
    Ebenfalls fehlt Z125, da regulär Einbahnstraße.

    2) Durchfahrtverbot mit Z250 an Baufeld bleibt komplett unbeachtet. Sperrstelle nicht geschlossen. Zudem Restbreite für Radverkehr (in beide Richtungen) ausreichend. Demnach erscheint zu 1) das Hauptzeichen Z260 prüfenswert.

    3) Ottostraße/Hüttenstraße ist weiterhin regulär Z267 angeordnet, lediglich ZZ1022-10 wurde ausgekreuzt. Aufgrund Z250 in aus Richtung Gravenreuthstraße wäre hier jedoch auch Z250 (bzw. Z260, siehe 3)) anstelle Z267 erforderlich.

    4) ZZ1000-32 zum Z209 falsch.
    Richtig wäre hier das ZZ1022-10. Zudem Vorfahrtsregelung vor Ort unklar.

    5) Ausweisung der Umleitungsstrecke für den Radverkehr von der Ottostraße bzw. Liebigstraße/Subbelrather Straße aus kommend fehlt an dem derzeitigen Einfahrtverbot (ausgekreuztes ZZ1022-10).

    Insgesamt wirkt die Verkehrssicherung vor Ort mangelhaft und bedarf dringend der Korrektur.

    Archiv
    Straßenbaustellen

    Hüttenstr. 13
    50823 Köln - Ehrenfeld
    Deutschland

    Statusvermerke
    Abgeschlossen
    Di., 19.03.2024 - 17:51