Nach RSA absolut unzulässige Verkehrsführung. Benutzungspflichtiger Radweg endet ohne jegliche Führung auf die Fahrbahn. Gehweg zwar für den Radverkehr freigegeben, es bedarf jedoch dennoch zwingend einer Weiterführung des Radwegs, in diesem Fall gesichert über die Fahrbahn entlang des Baufeldes.
Dies wäre vor Ort auch einfach möglich, da die rechte Fahrspur vor Radweg-Ende gesperrt ist.
Hierüber könnte der Radverkehr mittels Anrampung und Gelbmarkierung auf die Fahrbahn geführt werden und dann gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr die linke Fahrspur über den Knotenpunkt hinweg nutzen.
Eine Rückführung wären dann hinter der LZA mittels Anrampung und Gelbmarkierung einfach möglich. Dort steht auch bereits ein Z 241.
Dazu wäre noch ein Z138, 274-30 zu Beginn der Sperrung der rechten Fahrspur (s.o.) erforderlich. Die derzeitige Verkehrsführung stellt im Hinblick auf den Radverkehr offensichtlich eine Gefahrenstelle dar und bedarf daher dringend einer Anpassung, noch vor dem Wochenende! Es handelt sich hier um eine Hauptverkehrsroute des Radverkehrs mit überörtlicher Bedeutung.