Auf der Fahrbahn der Sprengelstrasse stehen seit ca. drei Monaten drei Schrottfahrräder. Diese sind durch ein Schloss miteinander verbunden und werden nicht bewegt. Durch das ordnungsamt wurden die Fahrräder schon mal beiseite gestellt , sie wurden jedoch wieder an der genannten Stelle wieder abgestellt. Beim abbiegen von der Barbara Straße in die sprengelstrasse kam es schon des öfteren zu gefährlichen Situationen durch diese Ordnungswidrig geparkten Fahrräder.
Sprengelstr. 5
50735 Köln - Riehl
Deutschland
Das Anliegen wurde erstellt.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Das von Ihnen gemeldete Fahrrad/Schrottfahrzeug kann von der Stadt Köln nicht entfernt werden, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.
Eine Entfernung von Fahrrädern aus dem öffentlichen Straßenland ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie aufgrund erheblicher Mängel nicht mehr funktionsfähig sind und nicht mehr mit geringem Aufwand instandgesetzt werden können (siehe hierzu § 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)).
Bei Schrottfahrzeugen handelt es sich um nicht mehr zugelassene bzw. sehr stark verunfallte Fahrzeuge.
Dies ist hier nicht der Fall. Die Entscheidung, ob es sich um ein Schrottfahrrad/Schrottfahrzeug handelt, obliegt im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen der Beurteilung des Ordnungsdienstes der Stadt Köln.
Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsdienst der Stadt Köln