Nachfrage zu #5898-2024:
Danke für die Rückmeldung!
Warum ist denn bereits jetzt die Einfahrt für den Radverkehr in die Hüttenstraße aus Richtung Liebigstraße bzw. Ottostraße verboten worden?
Es ist keinerlei Umleitung für den Radverkehr in dieser Richtung eingerichtet (beschildert) worden. Auch die Beschilderung im Umfeld des auf den Radverkehr ausgeweiteten Einfahrtverbots ist nicht korrekt bzw. widersprüchlich.
Das ausgekreuzte ZZ1022-10 und die damit aufgehobene Öffnung der Einbahnstraße Hüttenstraße wird zudem weitestgehend ignoriert, was sicherlich auch an der fehlenden Nachvollziehbarkeit und Widersprüchlichkeit liegt.
Hier ist offensichtlich dringender Handlungsbedarf, da derzeit keine Rechtssicherheit besteht.
Und: Wird bei tatsächlichem Beginn der Vollsperrung der Hüttenstraße ein wahrnehmbares Verkehrsverbot Richtung Ehrenfeldgürtel sowie eine frühzeitige Umleitung für den Radverkehr beschildert?
Danke vorab!