Hinweisschilder zur ab 08.03.2024 vorgesehenen Baumaßnahme auf der Hüttenstraße enthalten nicht die Information, ob auch der Radverkehr betroffen ist.
A) Sollte auch der Radverkehr von der Sperrung betroffen sein:
1. Es fehlt die Beschilderung der Umleitung für den Radverkehr aus Richtung Ehrenfeldgürtel kommend und aus Richtung Subbelrather Straße kommend.
2. Es fehlt an einem Hinweisschild für den Radverkehr an den Einmündungen Subbelrather Straße/ Hüttenstraße und Subbelrather Straße / Ottostraße 9. Hier sollte zumindest Z357-51, ZZ1000-21 auf der Ottostraße vor HsNr 9 sowie Z357-51, ZZ1004-30 (100m) auf der Hüttenstraße hinter der Einmündung Subbelrather Straße aufgestellt werden.
B) Sofern Radverkehr nicht betroffen ist:
Es sollte ZZ1022-10 unter den Hinweisschildern angebracht werden, um diese nicht komplett neu (mit Z260) bedrucken zu lassen.
Darüber hinaus ist die bereits vorhandene Baugrube, zumindest aktuell, nur unzureichend gesichert, sodass eine potentielle Absturzgefahrt besteht.