Liebe Stadt Köln,
die Beschilderung auf der Lindenstraße stadteinwärts für Radfahrer ist grob falsch. An der Kreuzung Lindenstraße / Dasselstraße befindet sich das Verkehrsschild VZ 239, das den Bürgersteig als Sonderweg für Fußgänger ausweist und Radfahrern damit die Nutzung untersagt. Vor der Lindenstraße Hausnummer 79 befindet sich derzeit eine kleine Baustelle. Vor der Baustelle befindet sich allerdings das Verkehrsschild VZ 237 (Sonderweg Radfahrer) in Kombination mit dem Verkehrszeichen 1012-31 (Ende), was ja bedeutet, dass dort ein benutzungspflichtiger Radweg endet. Die fehlerhafte Beschilderung ist extrem missverständlich und führt ständig zu Konflikten mit PKW-Fahrern, die denken, man müsse als Radfahrer den (gerade nicht mehr vorhandenen Radweg auf dem Bürgersteig) nutzen. Es wäre nett, wenn Sie die Beschilderung zeitnah korrigieren würden.
Herzlichen Dank und mit freundlichen Grüßen