Sehr geehrte Damen Herren,
direkt neben dem Hauseingang ist heute eine Gehwegplatte abgesackt bzw. in ein darunter befindliches ca. 1,20 m tiefes x 0,5 m breites x ca. 1,60 m langes Loch im öffentlichen Gehweg gefallen. Teile des Loches sind noch von Gehwegplatten abgedeckt, somit ist die Gefahrenstelle nicht vollständig einseh / abschätzbar. Es besteht höchste Unfallgefahr, da nicht absehbar ist, ob sich dieses Loch noch vergrößert. Eine Erstabsperrung haben wir bereits vorgenommen.
Machabäerstr. 42
50668 Köln - Altstadt/Nord
Deutschland
Das Anliegen wurde erstellt.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Beteiligung und Ihren Eintrag bei „Sag‘s uns“.
Hiermit möchten wir Sie über die abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens informieren.
Bitte beachten Sie, dass Schadstellen grundsätzlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen qualifiziert werden. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Reaktionszeiten für die abschließende Erledigung des Schadens.
Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt beziehungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwachstellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln