Bei diesen Autos (die beide häufig bewegt werden) werden die Kennzeichen andauernd getauscht. Der Besitzer des Kennzeichens K-HB 7413 wechselt diese immer. Das Kennzeichen K-XK 1007 ist bereits abgemeldet und entwertet. Deshalb wird dieser Wagen immer rückwärts geparkt, damit man die fehlende TÜV-Plakette nicht sieht.
Was der Besitzer mit diesen Autos (die nach Tausch der Kennzeichen beide aktiv am Straßenverkehr teilnehmen) vor hat ist uns nicht bewusst. Aber das Fahren mit falschen Kennzeichen und damit ohne Versicherungsschutz ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.
Bitte um schnelle Klärung.