Private Kamera im öffentlichen Verkehrsraum! Die Kamera befindet sich (vgl. Bild) am Holzschuppen/Übergang graue Mauer (Silberahornweg 1). Die Kamera kann nur öffentlichen Raum filmen. Es handelt sich lediglich um Gehweg (Eichenstraße)
Ich bitte um Klärung. Herzlichen Dank.
Vorbehaltlicher ggf. Untätigkeit weise ich vorsorglich auf meinerseits folgende §24 GO oder IFG-Anfragen hin (bei Untätigkeit).
Ich bitte um ggf. Erforderliche Weiterleitung meiner Eingabe.
Mit freundlichen Grüßen