Sehr geehrte Damen und Herren,
erst einmal besten Dank für das sehr nette und kompetente Telefonat mit der Erklärung der "bei uns" durchgeführten Maßnahme (https://sags-uns.stadt-koeln.de/node/4500; https://sags-uns.stadt-koeln.de/node/4707).
Aus gegebenem Anlass würde ich aber darum bitten, das Ordnungsamt noch darüber in Kenntnis zu setzten, dass das Halteverbot auch „geahndet“ werden kann (soll), bzw. seit wann diese Maßnahme besteht und wie lange diese noch andauern wird.
Lt. Aussage einer seht netten Ordnungsamtkollegin, die in unserer Straße routinemäßig tätig war, kann das Ordnungsamt hier erst tätig werden wenn der Bedarfsträger des mobil aufgestellten Halteverbots, also die Stadt Köln, dies dem Ordnungsamt anzeigt.
Das Halteverbot sollte kontrolliert werden, damit vor der temporär aufgestellten Ampelanlage genügend Platz für wartende und in die Straße einfahrende Verkehrsteilnehmer bleibt, was die Lärmbelästigung für die Anwohnenden erheblich zum positiven beeinflussen wird.
Danke und mit freundlichem Gruß
Thomas Hartrumpf