Die Absperrungen wurden hier kürzlich erweitert, sodass für den Fuß- und Radverkehr nur noch ein extrem schmaler Durchlass vorhanden ist. Dieser ist nichtmal zwei Gehwegplatten breit und dürfte daher selbst für einen einfachen Gehweg deutlich unter den absoluten Mindestvorgaben liegen. Eine Passierbarkeit mit Rollstuhl und Kinderwagen ist kaum bzw. nicht gegeben.
Eine Nutzbarkeit des sich links von der Laterne befindlichen Radwegs (mittels Stahlplatte) erscheint daher unbedingt erforderlich – auch vor dem Hintergrund des ohnehin überwiegend nicht vorhandenen Baustellenbetriebs.
Da dieser Weg auch Teil der ausgewiesenen Radwegsumleitung Overbeckstraße ist, wäre auch die Aufhebung der Freigabe des Gehwegs für den Radverkehr offenkundig keine Option.
Als zusätzlichen Hinweis wäre es ggf. sinnvoll, in Gegenrichtung für den Fußverkehr auf dem Gehweg Liebigstr. hin zur Ecke Nußbaumerstr. 1 das Gefahrzeichen „Radverkehr“, ggf. in kleiner Ausführung, anzuordnen. So würde der Fußverkehr auf den ggf. sich hinter der Ecke befindlichen und erlaubten Radverkehr aufmerksam gemacht. Sofern eine Stahlplatte nicht möglich ist, so sollte vor der Ecke auf dem Gehweg Nußbaumerstr. zumindest ein allgemeines Gefahrzeichen 101 (in kleine Ausführung) angeordnet werden.
Die aktuelle Situation birgt ganz erhebliche Unfallgefahren aufgrund der fehlenden Sichtbeziehung durch die Gebäudeecke und sollte daher unverzüglich behoben werden.