Ungeordnet herumstehende Miet-E-Roller am Fußgängerübergang zur Straße. Fahrradfahrer können die öffentlkchen Fahrradstellplätze nicht erreichen. Barrierefreiheit für Blinde oder gehbehinderte Personen ist nicht (mehr) gewährleistet.
Ungeordnet herumstehende Miet-E-Roller am Fußgängerübergang zur Straße. Fahrradfahrer können die öffentlkchen Fahrradstellplätze nicht erreichen. Barrierefreiheit für Blinde oder gehbehinderte Personen ist nicht (mehr) gewährleistet.
Am Bahnhof 85
51147 Köln
Deutschland
Das Anliegen wurde erstellt.