#335-2026 Straßenmarkierung

    In der Nikolaus-Groß-Straße ist zwischen Bernhard-Letterhaus-Str. und Innerer Kanalstraße seit August 2025 linksseitig (Westseite) absolutes Halteverbot angeordnet, um ein sicheres Passieren der Rettungsdienste zu garantieren. Rechtsseitig durfte dort noch nie geparkt werden. Was aufgrund der geringen Breite nicht ausgeschildert werden musste, als linksseitig noch geparkt werden durfte. Ohne linksseitig parkende Autos wirkt die Straße so breit, dass Autofahrende davon ausgehen, rechtsseitig (Ostseite) sei parken erlaubt. Dem ist nicht so, denn wäre es erlaubt, wäre die Straße wieder zu schmal für die Rettungsdienste. Seit dem Jahreswechsel wird vermehrt rechtsseitig geparkt. Es ist darum dringend nötig, auch für die rechte Straßenseite das hier geltende absolute Halteverbot auszuschildern.

    Abgeschlossen
    Straßenmarkierung

    Nikolaus-Groß-Str. 9
    50670 Köln - Neustadt/Nord
    Deutschland

    Statusvermerke

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Neu
    Di., 06.01.2026 - 17:27

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Beteiligung und Ihren Eintrag bei „Sag‘s uns“.

    Hiermit möchten wir Sie über die abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens informieren.

    Bitte beachten Sie, dass Schadstellen grundsätzlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen qualifiziert werden. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Reaktionszeiten für die abschließende Erledigung des Schadens.

    Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt beziehungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwachstellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln

    Abgeschlossen
    Mi., 07.01.2026 - 14:53