Betreff: Dringende Meldung: Unzulässige, seit über einem Jahr abgelaufene und missbräuchliche Blockade von drei öffentlichen Parkplätzen – [Jülicher Str. 19, 50674 Köln]
Sehr geehrte Damen und Herren des Ordnungsamtes / Verkehrsdienstes,
hiermit melde ich die seit langem bestehende, unzulässige und massive Blockade von drei aufeinanderfolgenden öffentlichen Parkplätzen in meiner Nachbarschaft, deren ursprüngliche Genehmigung offensichtlich abgelaufen ist.
Sachverhalt und Beweislage (Fotos beiliegend):
Standort: [Jülicher Str. 19, 50674 Köln]
Analyse der Beschilderung:
Die aufgestellten Halteverbotsschilder (VZ 283) mit Zusatzschild verweisen auf einen Beginn der Einrichtung am 30.10.2024 für die Abstellung eines Containers (siehe Fotos).
Problem der Dauer: Da der Beginn dieser Anordnung der 30.10.2024 war und wir uns im Dezember 2025 befinden, ist die Genehmigung für dieses Halteverbot mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit seit über einem Jahr abgelaufen und ungültig.
Aktueller Missbrauch der abgesperrten Fläche:
Trotz der abgelaufenen Genehmigung wird die Fläche weiterhin durch den Hausbesitzer blockiert. Die Nutzung entspricht nicht dem Zweck einer Baustelleneinrichtung (zumal der Container nicht mehr da ist), sondern dem Missbrauch öffentlichen Raums:
Rechter Parkplatz: Hier liegt ein großer, ungesicherter Steinhaufen (Materiallagerung), was eine unerlaubte und potenziell gefährliche Dauerablagerung darstellt.
Mittlerer Parkplatz: Dieser Platz wird vom Hausbesitzer als privater Stellplatz für seinen PKW (ME-HI-968) missbraucht, wenn er anwesend ist für seine Baustelle. Die Nutzung der öffentlichen Fläche als privater Dauerparkplatz ist unzulässig.
Linker Parkplatz: Die Fläche wird durch einen kleinen Haufen Bauschutt/Erde blockiert, der offensichtlich als Platzhalter dient, um die Reservierung aufrechtzuerhalten.
Ich fordere Sie als zuständige Behörde dringend auf, zu prüfen, ob für die Halteverbotsschilder und die gesamte Baustelleneinrichtung noch eine gültige verkehrsrechtliche Anordnung und Sondernutzungserlaubnis vorliegt.
Ich bitte Sie, die umgehende Beseitigung der illegalen Materialien und die Entfernung der unzulässig stehenden Halteverbotsschilder zu veranlassen, um den Parkraum nach über einem Jahr Blockade wieder der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen.