#33287-2025 Schrott-Kfz

    Guten Tag,

    ich möchte an dieser Stelle auf ein Verkehrsproblem hinweisen.
    Seit einigen Monaten stehen hier dauerhaft LKW eines Umzugsunternehmens abgestellt.
    Mir ist natürlich bewusst, dass jeder sein Fahrzeug innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen parken darf, jedoch stellt dies hier ein Problem für den Durchgangsverkehr dar. Die LKW sind deutlich breiter als PKW und daher ist die Straße nur noch einspurig befahrbar, was immer wieder zu Rückstaus führt. Auchbder Linienbus der KVB ist davon betroffen.
    Gibt es hier die Möglichkeit, die betreffende Fa. darum zu bitten ihrer Pflicht nachzukommen Parkflächen für den eigenen Fuhrpark zu schaffen statt diese einfach im öffentlichen Raum über längere Zeiträume stehen zu lassen?
    Mit freundlichen Grüßen,

    M. Friedel

    Abgeschlossen
    Schrott-Kfz

    Ackerstr. 144
    51065 Köln
    Deutschland

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    Das Anliegen wurde erstellt.

    Neu
    Do., 11.12.2025 - 18:53

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihren Beitrag.

    Das von Ihnen gemeldete Fahrrad/Schrottfahrzeug kann von der Stadt Köln nicht entfernt werden, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.

    Eine Entfernung von Fahrrädern aus dem öffentlichen Straßenland ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie aufgrund erheblicher Mängel nicht mehr funktionsfähig sind und nicht mehr mit geringem Aufwand instandgesetzt werden können (siehe hierzu § 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)).

    Bei Schrottfahrzeugen handelt es sich um nicht mehr zugelassene bzw. sehr stark verunfallte Fahrzeuge.

    Dies ist hier nicht der Fall. Die Entscheidung, ob es sich um ein Schrottfahrrad/Schrottfahrzeug handelt, obliegt im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen der Beurteilung des Ordnungsdienstes der Stadt Köln.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ordnungsdienst der Stadt Köln

    Abgeschlossen
    Fr., 12.12.2025 - 14:07