#32586-2025 Defekte Oberfläche

    An der Ecke Oppenheimer Str./Elsa-Brandström-Straße war bis vor einigen Monaten der Bordstein auf der zur Riehler Straße hin gelegenen Seite noch abgeflacht. Nachdem dort der Neubau entstanden ist, haben Bauarbeiter auch den Gehweg neu gemacht, dabei aber den einstmals abgeflachten Bordstein "hochverlegt" und damit eine neue Barriere geschaffen.

    Ich weiß nicht, ob hierfür eine Genehmigung vorlag und wenn ja, wer sowas genehmigt?

    In Zeiten, in denen jeder von Behindertenrechten und dem Gebot des Barriereabbaus gehört haben sollte, wäre es weitaus sinnvoller gewesen, auch den Gehweg auf der gegenüberliegenden Seite abzuflachen, um Rollstuhlfahrern und Menschen mit Kinderwägen einen barrierefreien Weg von der Riehler Straße zum Rheinufer zu ermöglichen. Eine zusätzliche Barriere zu erschaffen ist hingegen inakzeptabel. Mindestens eine Wiederherstellung des Status ante sollte schnellstmöglich erfolgen, idealerweise eben ergänzt durch eine Abflachung auch des Bordsteins gegenüber!

    Abgeschlossen
    Defekte Oberfläche

    Elsa-Brändström-Str. 2
    50668 Köln - Neustadt/Nord
    Deutschland

    Statusvermerke

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Neu
    Mi., 03.12.2025 - 19:51

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Beteiligung und Ihren Eintrag bei „Sag‘s uns“.

    Hiermit möchten wir Sie über die abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens informieren.

    Bitte beachten Sie, dass Schadstellen grundsätzlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen qualifiziert werden. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Reaktionszeiten für die abschließende Erledigung des Schadens.

    Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt beziehungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwachstellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln

    Abgeschlossen
    Di., 09.12.2025 - 12:14