Auf dem Melatengürtel, vor Lindenbornstraße, ist die Hinweisbeschilderung über das Kfz-Verbot (Schulstraße) falsch ausgeführt worden.
Die beiden unteren Zusatzzeichen sind in falscher Reihenfolge angebracht worden. Diese müssen getauscht werden (siehe Pfeil im Bild).
Aktuell besagt die Anordnung vor Ort, dass in 100m nach der Beschilderung rechts abgehend sofort ein zeitliche beschränktes Verkehrsverbot für Kfz gilt.
Richtig wäre jedoch eine Anordnung, dass hier rechts abgehend (und zwar auf der Lindenbornstraße, unmittelbar hinter der Beschilderung rechts abgehend) und sodann auf der Lindenbornstraße erst nach 100m (zwischen Sömmeringstraße und Fröbelstraße) ein zeitlich beschränktes Verkehrsverbot für Kfz gilt. Daher bedarf es zwingend einer Korrektur der Ausführung der Beschilderung vor Ort.
Im Übrigen wäre es deutlich sinnvoller, die gesamte Kombination auf einer klappbaren, weißen Trägertafel auszuführen. Die beiden unteren Zusatzzeichen wirken nicht klappbar, sodass diese dann - bei eingeklapptem VZ 260 und den beiden ZZ darunter - ggf. als Zusatzzeichen zum Vorfahrtszeichen verstanden wären könnten. Das wäre nicht gut…