An dem (relativ neuen) Gefahrzeichen „Fußgängerüberweg“ (VZ 101-11) auf der Scheidtweilerstraße, kurz vor Melatengürtel, fehlt das Zusatzzeichen „Richtung, rechtsweisend“ (VZ 1000-20).
Vor Ort befinden sich zwei Richtungsfahrbahnen in Fahrtrichtung Melatengürtel: eine für Geradeaus, eine zum Rechtsabbiegen. Die Beschilderung wirkt sich derzeit gleichermaßen auf beide Richtungsfahrbahnen aus, jedoch befindet sich nur auf der rechten Richtungsfahrbahn im weiteren Verlauf ein Fußgängerüberweg. Es bedarf daher vor Ort eines entsprechenden Zusatzeichen zum Gefahrzeichen, damit die Anordnung dem Sichtbarkeitsgrundsatz hinsichtlich der vorgesehenen Bedeutung genügt.
Scheidtweilerstr. 2
50933 Köln - Braunsfeld
Deutschland
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Bitte beachten Sie, dass Schadstellen grundsätzlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen qualifiziert werden. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Reaktionszeiten für die abschließende Erledigung des Schadens.
Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt beziehungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwachstellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln