Beschwerde:
Trotz mehrfacher Meldungen gefährdet bereits seit mehreren Wochen eine offensichtlich unzulässig auf die Fahrbahn gestellte und ohne Standfüße versehene, unbeleuchtete Absperrschranke den Straßenverkehr auf der Piusstraße, unmittelbar hinter der Einmündung Venloer Straße! Mutmaßlich ist eine Anordnung für das Z 600 nicht vorhanden, da eine regelgerechte Ausführung vor Ort nicht möglich ist.
Durch die Absperrschranke fahren Kfz frontal in die ausfahrenden bzw. Rot wartenden Radfahrenden und gefährden diese stetig. Die derzeit vorhandene Restbreite ist vollkommen unzureichend. Auch das rechtsseitige Z260 steht unzulässig und ungesichert auf der Fahrbahn. Das linksseitige engt den Gehweg unzulässig ein.
Die gesamte Ausführung ist vor Ort regelwidrig, im Hinblick auf die Absperrschranke stellt sie zudem ein Verkehrshindernis da, welches möglicherweise auch den Tatbestand nach § 32 StVO erfüllt.
Ich bitte das Anliegen nun als Beschwerde im Sinne der Dienst-/Geschäftssnweisung der Stadt Köln zu bearbeiten und ggf. an die für die Bearbeitung zuständige Dienststelle der Stadtverwaltung weiterzuleiten.
Ein unverzügliches Abräumen der Absperrschranke von Amts wegen sowie eine regelgerächte Ausführung der Z 260 ist in Anbetracht der akuten Gefahren für den Straßenverkehr ganz offensichtlich dringend geboten!
Das linksseitige Z 260 mit ZZ 1020-30 sollte zudem vor die LSA auf der Venloer Straße (Höhe Aufzug KVB) versetzt und um ein ZZ 1000-11 ergänzt werden. Die Ausführung der Anordnung des Verkehrsverbots auf der Piusstraße genügt zweifelsohne aktuell nicht dem Sichtbarkeitsgrundsatz nach der StVO.
Ich bitte um Stellungnahme. Danke