Sehr geehrte Damen und Herren,
den absinkenden Gehweg, haben wir bereits am 15.08.2024 (Nr.21776-2024) gemeldet. Dies wurde Ihrerseits leider als "erledigt" gekennzeichnet. Mittlerweile haben wir uns auch an die StEB gewandt und ein Fachunternehmen beauftragt die Abwasserleitungen zu überprüfen. Bei der Erstbegehung wurde uns mitgeteilt, dass es vermutlich nicht an den Abwasserleitungen liegt. Wir werden dies trotzdem wie von der StEB verlangt prüfen lassen. Heute haben wir bemerkt, dass sich der Gehweg noch weiter absenkt und vermuten, dass dies die Regenfälle der letzten Tage verursachen.
Wir bitten wegen Unfallgefahr den Bereich abzusperren bzw. zu kennzeichnen.
Wir hoffen schnellstmöglich einen Termin zur Überprüfung der Abwasserleitung festlegen zu können, damit entsprechende bauliche Maßnahmen veranlasst werden können. Wir möchten natürlich auch Schäden am Haus vermeiden.
Niehler Damm 107a
50735 Köln - Niehl
Deutschland
Das Anliegen wurde erstellt.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Beteiligung und Ihren Eintrag bei „Sag‘s uns“.
Hiermit möchten wir Sie über die abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens informieren.
Bitte beachten Sie, dass Schadstellen grundsätzlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen qualifiziert werden. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Reaktionszeiten für die abschließende Erledigung des Schadens.
Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt beziehungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwachstellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln