An mehreren Grundstücken an der Erpeler Str. wurden am frühen Morgen des 05.01.2026 Gehwege, Hauszugänge und Garagenzufahrten, die an bepflanzten Flächen angrenzen, reichlich mit Streusalz versorgt. Ist das ein Verstoß gegen die Straßenreinigungssatzung? Von Blitzeis oder Glätte keine Spur. Wohin mit dem Gift?
Abgeschlossen
Defekte Oberfläche
Erpeler Str. 30
50939 Köln - Sülz
Deutschland
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Ihr Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln
Abgeschlossen