Leider gibt es bei den Uniwiesen keine eingezäunten
Hundefreilaufwiesen in der Nähe. Die Freilauffläche am Rathi ist gut, allerdings sehr klein und verschlammt und unübersichtlich, da sie sehr klein ist, kommt es immer wieder zu auffälligem Hundeverhalten.
Die an der Inneren ist direkt an der Straße, da ist kein Hund. An der Aachener ist nicht eingezäunt, die Hunde können weglaufen und vor Fahrräder laufen. Auf den restlichen Wiesen treffen sich die Hundehalter „ verbotenerweise“ kriegen Bußgelder. Es fehlt eine eingezäunte Hundewiese in der Nähe der Uniwiese, Bachemer oder/ und auf dem Aaachner Weiherhügel. Damit Hunde nicht weglaufen, vor Autos laufen, dass Fußgänger und Fahrradfahrer nicht belästigt werden( vorallem wenn es dunkel ist). Es wäre eine win win Situation für alle und es findet sich bestimmt eine Fläche, die nicht genutzt wird, die eingezäunt werden könnte.
Zeughausstr. 24
50667 Köln - Altstadt/Nord
Deutschland
Das Anliegen wurde erstellt.
Generell werden Hundefreilaufflächen in Köln nicht eingezäunt. Da es in Köln 85 Hundefreilaufflächen gibt, von denen sich einige über mehr als 100.000m² erstrecken, ist es weder personell noch finanziell leistbar, eine Einzäunung und die ständigen, durch Vandalismus nötigen Wartungsarbeiten vorzunehmen. Einige wenige Ausnahmen bestehen, wenn sich die Hundefreilauffläche in unmittelbarer Nähe zu einem Spielplatz befindet, beispielsweise am Rathenauplatz.
Gegen eine Einzäunung spricht auch, dass die übrige Bevölkerung von der Nutzung der Fläche komplett ausgeschlossen werden würde. Auch wenn die Nutzung von ausgewiesenen Hundefreilaufflächen gemäß der Kölner Stadtordnung (siehe folgenden Link: https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/satzungen/koelner_stadtordnung_20200711.pdfttps://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/satzungen/koelner_stadtord...) für die anderen Bürger schon beschränkt ist, beispielsweise durch Grill- und Ballspielverbot, so bleiben diese Flächen dennoch öffentliche Grünanlagen für alle und nicht nur für Hundebesitzer und deren freilaufende Hunde. Auch auf einer Hundefreilauffläche ist der Eigentümer des Hundes nicht von seiner Aufsichtspflicht befreit.
Mit freundlichen Grüßen,
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen