Im Rahmen eines Rohrbruchs des städtischen Kanals Kanals (Fahrbahn/Fußgängerweg) sind die Hausanschlüsse erneuert worden. In diesem Bereich ist der neu verlegte Gehweg uneben und nicht richtig verdichtet. Darüber hinaus ist hierdurch eine Lücke zur Fassade entstanden, in die Feuchtigkeit eindringen und Beschädigungen im Kellergeschoss verursachen kann. Ich bitte um sofortige Behebung dieses nicht durch uns verursachten Mangels der Beendigung der von der Stadt Köln durchgeführten Baumaßnahme.
Genovevastr. 10
51065 Köln - Mülheim
Deutschland
Das Anliegen wurde erstellt.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Beteiligung und Ihren Eintrag bei „Sag‘s uns“.
Hiermit möchten wir Sie über die abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens informieren.
Bitte beachten Sie, dass Schadstellen grundsätzlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen qualifiziert werden. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Reaktionszeiten für die abschließende Erledigung des Schadens.
Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt beziehungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwachstellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln