#27713-2025 Schrott-Kfz

    Guten Tag,
    dieses KFZ parkt an dieser Stelle seit ca. 1 Jahr, ebenso lange ist der TÜV überfällig.
    Unter dem Scheibenwischer weist eine mittlerweile verwitterte Karte des Ordnungsamts auf diesen Umstand hin.
    Wieso wird dieses KFZ nicht entfernt?
    Dieser Fall ist der Stadt Köln doch bekannt.
    Ich bitte um eine Antwort, lieber jedoch um die Entfernung des Fahrzeugs.
    Viele Grüße
    Klaus Riewer

    VG Klaus Riewer

    Abgeschlossen
    Schrott-Kfz

    Weidenpescher Str. 1
    50735 Köln
    Deutschland

    Statusvermerke

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Neu
    Mo., 06.10.2025 - 11:57

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihren Beitrag.

    Das von Ihnen gemeldete Fahrrad/Schrottfahrzeug kann von der Stadt Köln nicht entfernt werden, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.

    Eine Entfernung von Fahrrädern aus dem öffentlichen Straßenland ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie aufgrund erheblicher Mängel nicht mehr funktionsfähig sind und nicht mehr mit geringem Aufwand instandgesetzt werden können (siehe hierzu § 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)).

    Bei Schrottfahrzeugen handelt es sich um nicht mehr zugelassene bzw. sehr stark verunfallte Fahrzeuge.

    Dies ist hier nicht der Fall. Die Entscheidung, ob es sich um ein Schrottfahrrad/Schrottfahrzeug handelt, obliegt im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen der Beurteilung des Ordnungsdienstes der Stadt Köln.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ordnungsdienst der Stadt Köln

    Abgeschlossen
    Mo., 06.10.2025 - 12:05