Widersprüchliche Beschilderung. Die Zeichen „Einfahrt verbotenen“ und „Radverkehr frei“ müssen ausgekreuzt werden. Dazu bedarf es Zeichen „Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus“ und „Anlieger frei“ auf der Stammstraße vor der Einmündung Hansemannstraße (Richtung Glasstraße), da die temporäre Beschilderung „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ und „Anlieger bis Baustelle frei“ auf der Hansemannstraße von der Stammstraße aus wegen der dortigen Kurvenführung nicht rechtzeitig erkennbar ist.