#26651-2024 Umlaufsperren / Drängelgitter

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    an den beiden Enden der Fußgänger- und Fahrradbrücke über den Vingster Ring auf Höhe des Naturfreibads befinden sich Umlaufgitter. Diese wurden zwar vor etwa 1,5 Jahren durch eine etwas verbesserte Variante mit schräger Anordnung getauscht, stellen aber trotzdem eine Gefahrenquelle und Behinderung für Fahrräder und insbesondere Lastenräder oder Kinderwagen dar. Weiterhin kommt es regelmäßig am Morgen und Nachmittag zu Schulbeginn- und ende zu Fußgänger- und Fahrradstaus da eine große Anzahl von Menschen diese Stellen passieren müssen.

    Ich würde Sie freundlich bitten, die Notwendigkeit der Umlaufsperren zu prüfen. An beiden Enden der Brücke befinden sich keine für PKW freigegebene Straßen (die Seite am Naturfreibad endet auf dem Parkplatz desselben, die andere Seite auf einem reinen Fußgänger- und Radweg), so dass dies kein Grund sein kann. Sollte der Grund die Verlangsamung des Fahrradverkehrs zum Schutz von Fußgänger sein, sollte abgewägt werden, ob diese im Verhältnis zur Gefahr von Unfällen von Fahrradfahrern beim passieren betrachtet werden. Insbesondere, da die Brücke von sehr vielen Grundschulkindern auf Fahrrädern genutzt wird, die noch nicht über die notwendige Routine beim Radfahren verfügen.

    Der Hintergrund meiner Anfrage ist auch, dass meine Frau heute beobachtet hat, wie ein ca. 5 jähriges Kind (in Begleitung seiner Mutter) mit seinem Fahrrad mit vergleichsweise hoher Geschwindigkeit mit voller Wucht gegen die Umlaufsperre gefahren ist. Dies ist aus meiner Sicht ein Beispiel, wie die eigentliche Absicht, nämlich die Vermeidung von Unfällen durch Verlangsamung des Verkehrs, das genaue Gegenteil erreicht.

    Mit freundlichem Gruß

    Kai Militzer

    Archiv
    Umlaufsperren / Drängelgitter

    Vingster Ring 0
    51107 Köln - Vingst
    Deutschland

    Statusvermerke

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Neu
    Do., 10.10.2024 - 19:32

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Beteiligung und Ihren Eintrag bei „Sag‘s uns“.

    Hiermit möchten wir Sie über die abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens informieren.

    Bitte beachten Sie, dass Umlaufsperren als Verkehrseinrichtungen gelten und nicht als Gestaltungselement.

    Grundsätzlich werden alle Umlaufsperren, für welche die Stadt Köln zuständig ist, im Hinblick auf ihre Notwendigkeit und Verkehrssicherheit durch die Straßenverkehrsbehörde überprüft, eventueller Handlungsbedarf identifiziert und priorisiert. Unter Umständen kann dies eine längere Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen.

    Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt sukzessive.

    Mit freundlichen Grüßen 
    Ihre Stadt Köln

    Abgeschlossen
    Fr., 11.10.2024 - 10:27