Sehr geehrte Damen und Herren,
da meine Meldung über die irreführende Beschilderung auf der rechtsrheinischen Radwegzufahrt von vor 14 Tagen keinen Einfluß auf die Situation hatte, habe ich Ihnen den Ausschnitt des Verkehrszeichenplans der Fa. Zeppelin Rental angehängt, aus diesem Plan geht ganz eindeutig hervor, dass das ursprüngliche Schild VZ 241 ungültig ist und dafür das VZ 240 mit Richtungspfeilen anzubringen ist, mir geht es nur darum, dass das VZ 241 als ungültig mgekennzeichnet wird bzw. durch das VZ 240 mit Richtungspfeilen ersetzt wird, die von Ihnen benachrichtigte Firma hat bis heute an der Beschilderung nichts geändert.
Gruß
Stefan Nußbaum