An der gezeigten Stelle würde einem das „Einfahrt verboten“-Schild eine Durchfahrt für Radelnde verbieten. In der anderen Richtung weist ein Zusatzschild aber auf entgegenkommende Radler hin. An erster Stelle ist auch noch ein Halter zu sehen, und ich kann mich an die Existenz eines Zusatzschildes „Radler frei“ noch erinnern. Zur Wiederherstellung der Rechtssicherheit sollte das Zusatzschild erneuert werden. Danke