Ich wende mich an Sie, da ich die Genehmigung von Baustellen und somit entfallenen Anwohnerparkplätzen zum aktuellen Zeitpunkt äußerst fragwürdig finde. Ich selbst wohne in der Blumenstraße, hier finden bereits seit Juni privaten Bauarbeiten statt, wodurch 5 Parkplätze durch ein Park-und Halteverbot entfallen. Vor wenigen Wochen kam nun noch ein Parkverbot für nahezu alle Parkplätze in der Gereonsmühlengasse hinzu. Ein Grund für die Sperrung der Parkfläche erschließt sich mir nicht. Es fallen ca. weitere 12 Parkplätze weg. Seit dieser Woche gilt ein Parkverbot in der gesamten Probsteigasse, es entfallen ca. 25 Parkplätze. Mir stellt sich die Frage, wie im gleichen Zeitraum all diese Baustellen von Seiten der Stadt genehmigt werden können und somit nahezu alle Parkmöglichkeiten im direkten Wohnumfeld entfallen.
Schließlich zahle ich für meinen Bewohnerparkausweis über 100 Euro im Jahr und trage zur Zeit wenig Nutzen davon. Stattdessen wird ein Parkverstoß gegen mich geahndet, da ich auf der falschen Straßenseite parkte, welche sich nicht mehr in meinem Parkgebiet "Gereonsviertel" befindet. Ich appelliere an das Augenmaß Ihrer Mitarbeiter.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Blumenstr. 9
50670 Köln - Altstadt/Nord
Deutschland
Bei der Durchführung von notwendigen Baumaßnahmen kommt es naturgemäß zu Einschränkungen für alle Verkehrsteilnehmer, da Flächen im öffentlichen Straßenland abgesperrt werden müssen und damit nicht mehr als Verkehrsfläche, beispielsweise zum Parken, genutzt werden können.
Die Erlaubniserteilung wird jeweils unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit geprüft und eine Abwägung zwischen dem Wegfall von Parkplätzen einerseits und möglichen wirtschaftlichen Schäden für den Bauherrn andererseits vorgenommen. Dabei ist zu beachten, dass es keinen Rechtsanspruch auf einen Stellplatz im öffentlichen Straßenland gibt, wohl aber auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Inanspruchnahme öffentlichen Straßenlandes, soweit diese zur Durchführung eines Bauvorhabens erforderlich ist.
Bei Maßnahmen von Versorgungsträgern oder Netzbetreibern (Gas, Wasser, Strom, Fernwärme, Telekommunikation etc.) muss in erster Linie die Versorgungssicherheit gewährleistet werden. Hier kann die Genehmigung schon aus diesem Grunde nicht über längere Zeit verweigert werden.
Die wachsende Bevölkerungszahl Kölns erfordert verstärkte Bautätigkeiten zur Schaffung von Wohnraum und der zugehörigen öffentlichen Infrastruktur, was ohne Belastungen der betroffenen Anwohner leider nicht realisierbar ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Stadt Köln