#24862-2024 Straßenmarkierung

    Aus aktuellem Anlass, möchte ich als auf aufmerksamer Anwohner der Neufelder Straße (48 – 50) in Dellbrück / Holweide, darauf hinweisen, dass die Unfallgefahr auf der Neufelder Straße aufgrund überhöhter Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer, wegen fehlender Fahrbahnmarkierung und das rücksichtslose Parken der NICHT-Anwohner eine große Unfallgefahr insbesondere für Fußgänger und Radfahrer (Familien, deren Angehörige, incl. Hunde), darstellt. Aus diesem Grunde möchte ich für diesen Straßenbereich einen Verbesserungsvorschlag machen, damit die Verkehrssicherheit auf der Neufelder Straße erhöht wird:

    1.) Verkehrsberuhigte 30er Zone
    2.) Aufstellung eines mobilen Blitzers
    3.) Anwohnerparkausweise (auf der gegenüberliegenden Seite der Wohnanlage)
    4.) Parkverbot auf dem Bürgersteig (Radweg) der Wohnanlage
    (Eingeschränkte Sicht beim Ein- & Ausfahren der Tiefgarage)

    Im Zeitraum vom 26.08.2023 bis zum gestrigen Tage, den 18.09.2024, haben sich zwei mir bekannte größere Verkehrsunfälle ereignet, indem Verkehrsteilnehmer eines PKw´s auf mehrere parkende Fahrzeuge aufgefahren sind und nur durch Glück kein Personenschaden entstanden ist (s. Verkehrsunfallstatistik).

    Archiv
    Straßenmarkierung

    Neufelder Str. 48
    51067 Köln - Dellbrück
    Deutschland

    Statusvermerke

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Neu
    Do., 19.09.2024 - 12:41

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Beteiligung und Ihren Eintrag bei „Sag‘s uns“.

    Hiermit möchten wir Sie über die abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens informieren.

    Bitte beachten Sie, dass Schadstellen grundsätzlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen qualifiziert werden. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Reaktionszeiten für die abschließende Erledigung des Schadens.

    Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt beziehungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwachstellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln

    Abgeschlossen
    Fr., 20.09.2024 - 11:02