Zum Teil Unterschreitung der vorgeschriebenen Fahrbahnbreite von 3,05m für die Rettungsfahrzeuge sowie der vorgeschriebenen Gehwegbreite von 1,5m auf der Nußbaumerstraße zwischen Ehrenfeldgürtel und Liebigstraße, da die Fahrzeuge quer auf dem Gehweg und nicht längst in Fahrtrichtung parken. Dies liegt auch daran, dass die Markierung der gekennzeichneten Parkplätze nicht mehr zu erkennen ist. Diese müsste dringend erneuert werden. Hilfreich wäre zudem das Aufstellen von Pöllern oder Ähnlichem, um auch das Parken auf/in den Ecken der einmündenden Straßen zu verhindern.
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Straßenmarkierung
Nußbaumerstr. 27
50823 Köln
Deutschland
Statusvermerke
Das Anliegen wurde erstellt.
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