Zum Teil Unterschreitung der vorgeschriebenen Fahrbahnbreite von 3,05m für die Rettungsfahrzeuge sowie der vorgeschriebenen Gehwegbreite von 1,5m auf der Nußbaumerstraße zwischen Ehrenfeldgürtel und Liebigstraße, da die Fahrzeuge quer auf dem Gehweg und nicht längst in Fahrtrichtung parken. Dies liegt auch daran, dass die Markierung der gekennzeichneten Parkplätze nicht mehr zu erkennen ist. Diese müsste dringend erneuert werden. Hilfreich wäre zudem das Aufstellen von Pöllern oder Ähnlichem, um auch das Parken auf/in den Ecken der einmündenden Straßen zu verhindern.
Nußbaumerstr. 27
50823 Köln - Neuehrenfeld
Deutschland
Das Anliegen wurde erstellt.
Guten Tag,
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Hiermit möchten wir Sie über die abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens informieren.
Bitte beachten Sie, dass Schadstellen grundsätzlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen qualifiziert werden. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Reaktionszeiten für die abschließende Erledigung des Schadens.
Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt beziehungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwachstellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln