#23712-2025 Defekte Verkehrszeichen

    Antrag auf verkehrsrechtliche Prüfung wegen eingeschränkter Sicht an Ausfahrt

    Sehr geehrte Damen Herren, Liebe Stadt

    ich möchte Sie auf eine verkehrsgefährdende Situation aufmerksam machen, die sich regelmäßig an meiner Ausfahrt Hauptstraße 64 50859 ergibt.

    Direkt links von meiner Ausfahrt befindet sich die Zufahrt zu einem leerstehenden Wohnhaus, das derzeit nicht genutzt wird. Davor liegt eine Doppelgarage, deren Zufahrt ebenfalls ungenutzt ist. Da das Grundstück und das Haus leer stehen, hat es sich offenbar im Ort herumgesprochen, dass dieser Bereich als inoffizieller Parkplatz genutzt wird – meist halb auf dem Gehweg, halb auf der Zufahrt zur Doppelgarage.

    Das Problem: Genau dieser Bereich ist für mich der entscheidende Sichtwinkel nach links, wenn ich mit meinem Fahrzeug auf die Straße einbiegen möchte. Die dort parkenden Fahrzeuge versperren mir jedoch die Sicht vollständig. Ich kann daher nicht erkennen, ob sich von links ein Fahrzeug nähert, ohne mit der Fahrzeugfront bereits ein Stück auf die Straße zu fahren – was eine erhebliche Gefährdung darstellt, sowohl für mich als auch für den fließenden Verkehr.

    Ich bitte daher um eine verkehrsrechtliche Prüfung, ob Maßnahmen zur Verbesserung der Sichtverhältnisse und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit getroffen werden können. Denkbar wären aus meiner Sicht zum Beispiel:

    ein eingeschränktes oder absolutes Halteverbot in dem betroffenen Bereich,

    eine Bodenmarkierung zur Freihaltung der Sichtlinie (z. B. Zickzacklinie oder Sperrfläche),

    oder andere geeignete Maßnahmen, die das Parken in diesem Sichtfeld unterbinden.

    Für Rückfragen oder eine gemeinsame Ortsbesichtigung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

    Abgeschlossen
    Defekte Verkehrszeichen

    Hauptstr. 64
    50859 Köln - Widdersdorf
    Deutschland

    Statusvermerke

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Neu
    So., 24.08.2025 - 16:42

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Beteiligung und Ihren Eintrag bei „Sag‘s uns“.

    Das von Ihnen gemeldete Anliegen gehört nicht in die von Ihnen gewählte Kategorie "Straßen-, Geh- und Radwegschäden".

    Da für die von Ihnen gemeldeten Schäden oder Mängel das Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln nicht zuständig ist, wurde Ihre Meldung intern an das Amt für Straßen und Radwegebau zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

    Eine Übersicht der verschiedenen Kategorien, die in diesem Angebot zur Auswahl stehen, um ein Anliegen zu melden, finden Sie unter: https://sags-uns.stadt-koeln.de/kategorien.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln

    Abgeschlossen
    Di., 26.08.2025 - 15:25