Der Fußverkehr wird hier baustellenbedingt über einen Notweg über die Fahrbahn bzw. den Radfahrstreifen geführt. Das Z239 wurde jedoch links neben den Notweg, also rechts von der derzeitigen Fahrbahn aufgestellt. Es verfehlt damit sein Wirkung und macht - streng genommen - die Fahrbahn zum Gehweg.
Das Z239 sollte daher regelkonform rechts neben den Beginn des Notweges aufgestellt werden.
Am aktuellen Aufstellort des Z239 würde ein Z222-10 sehr viel Sinn machen.
Zudem sollte das - derzeit kaum wahrnehmbaren- Z138 über dem vorhandenen Z237, 1012-31 ausgeführt werden. Das würde zu der erforderlichen Wahrnehmbarkeit vor Ort führen. Dabei wäre dort eine zusätzliche Anordnung von Z138-10 auf der linken Straßenseite in Anbetracht der sehr starken Verkehrsbelastung und hohen Radverkehrsdichte wirklich äußerst sinnvoll.
In Gegenrichtung sollte der Aufstellort des dortigen Z239 ebenfalls optimiert werden.
In dem Zusammenhang sollte auch geprüft werden, ob das eingerichtete Baufeld von der Größe her ausreicht. Immer wieder nutzen Baumaschinen und -fahrzeuge den Notweg und versperren dadurch dem Fußverkehr den Weg. Hier sollte eine regelkonforme Einrichtung geprüft werden, ggf. auch eine Sperrung des Gehweges mit Umleitung über die andere Straßenseite.
Vielen Dank für Ihr Engagement!!