#22744-2025 Defekte Oberfläche

    Das Gebäude Dürener Str. 291-293 wurde entkernt, saniert und fertig gestellt. Mieter sind bereits eingezogen. Die Außenanlagen, d.h. der öffentliche Geh- und Radweg wurde nicht wieder im vorherigen Zustand hergestellt, sondern mit wenig Aufwand (und Geld) wieder hergestellt. Es sind dort bereits einige Rad- und Rollerfahrer gefallen. Auch mit dem Rollstuhl und Rollator ist es schwer zu befahren und man bleibt "stecken". Auf Anfrage bei den Arbeiten sagte die Außenanlagen-Firma, dies wäre nur provisorisch und man käme noch mal wieder. Dies ist aber seit 1 Jahr nicht der Fall. Die Wiederherstellung des während der gesamten Bauphase gesperrten Fußgänger- udn Radweges muss doch in der Verantwortung und Kosten des Hauseigentümers stehen.
    Durch den schweren Bauverkehr hat die Straße in der angrenzenden Max-Bruch-Str. 2 große Löcher, so dass man das darunterliegende Kopfsteinpflaster sieht. Hier wurden bis dato keinerlei Arbeiten ausgeführt für die Wiederherstellung.
    Vielleicht gab es hier seitens des Bauamts noch keine Abnahme?
    Auch hängt seit letzter Woche an dem Gebäude ein großer Schriftzug mit "MAMONOVA". Sind Außenwerbungen in dieser Größe im Wohngebiet Lindenthal erlaubt und wurde dies genehmigt?
    Die Stadt Köln hat den Straßen- und Fußgängerbereich an der Kreuzung Dürener Str. / Kitschburgerstr. qualitätiv hochwertig hergestellt, da verwundert es, dass ein privater Eigentümer den öffentlichen Bürgersteig und Radweg über 3 Hausnummern hinweg nach einer Baumaßnahme nicht wieder ordnungsgemäß herstellen muss.

    Abgeschlossen
    Defekte Oberfläche

    Dürener Str. 291
    50935 Köln - Lindenthal
    Deutschland

    Statusvermerke

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Neu
    Do., 14.08.2025 - 11:45

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Beteiligung und Ihren Eintrag bei „Sag‘s uns“.

    Hiermit möchten wir Sie über die abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens informieren.

    Bitte beachten Sie, dass Schadstellen grundsätzlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen qualifiziert werden. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Reaktionszeiten für die abschließende Erledigung des Schadens.

    Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt beziehungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwachstellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln

    Abgeschlossen
    Di., 02.09.2025 - 13:17