#22367-2025 Straßenmarkierung

    Die Straße Oberländer Ufer ist teils mit zwei Fahrstreifen, teils nur mit einem Fahrstreifen je Richtung befahrbar. Gleiches gilt für die Straße Gustav-Heinemann-Ufer. Das jeweilige Ende der Zweispurigkeit wird lediglich durch eine nicht weitergeführte Fahrstreifenbegrenzung deutlich, ohne dass durch eine Markierung eine "Einengung"/Einspurigkeit deutlich gemacht wird. Tatsächlich erfolgt dadurch nicht selten eine zweispurige Befahrung durch die Verkehrsteilnehmer, die aufgrund der Enge zu gefährlichen Verkehrssituationen führt. Warum wird die Markierung nicht klarer ausgestaltet, wenn offensichtlich - so die Vermutung - eine durchgehende Zweispurigkeit aufgrund der Platzverhältnisse nicht möglich zu sein scheint?

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    Straßenmarkierung

    Oberländer Ufer 192
    50968 Köln - Marienburg
    Deutschland

    Statusvermerke

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Neu
    So., 10.08.2025 - 19:33

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Beteiligung und Ihren Eintrag bei „Sag‘s uns“.

    Hiermit möchten wir Sie über die abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens informieren.

    Bitte beachten Sie, dass Schadstellen grundsätzlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen qualifiziert werden. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Reaktionszeiten für die abschließende Erledigung des Schadens.

    Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt beziehungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwachstellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln

    Abgeschlossen
    Do., 21.08.2025 - 10:19