#22147-2025 Straßenbaustellen

    Guten Tag!

    Die für diesen (!) Freitagabend (08.08.2025) vorbereitete Beschilderung auf Liebigstraße vor Hornstraße für die Baustelle / Sperrung Innere Kanalstraße ist falsch.

    Ausführung gibt - sobald der Klebestreifen entfernt wird - an, dass sich erst in 450 Metern (also weit hinter der Osterather Straße / Geldernstraße) nach rechts eine Sackgasse befindet und ab dem Aufstellungsort ein Verbot für Kfz besteht.

    Die Anordnung der Zusatzzeichen muss gewechselt werden, damit der beabsichtigte Sackgassenhinweis für die nächste Einmündung (Hornstraße) und auf der Hornstraße dann auf dieser nach 450 Metern gilt. Jedoch erscheint die Anordnung auch dann fehlerhaft, da bereits ab Einmündung Hornstraße diese eine Sackgasse wäre, da die Lämmerstraße eine Einbahnstraße mit Einfahrtverbot von der Hornstraße aus ist. Demnach wäre das Zusatzzeichen „450m“ ersatzlos zu entfernen.

    Die bzw. das Zusatzzeichen entfalten / entfaltet zudem keine Wirkung für das Verbotszeichen 260, da Zusatzzeichen nur für das darüberliegende Hauptzeichen gelten. Bei Entfernen des Klebestreifens würde die Liebigstraße ab dem Aufstellungsort für Kfz voll gesperrt - wäre sehr ungünstig…

    Damit das bzw. die Zusatzzeichen für beide Hauptzeichen gilt / gelten, müssten die Hauptzeichen gemeinsam auf einer weißen Trägertafel aufgebracht werden und sodann darunter das bzw. die Zusatzzeichen. Alternativ müsste ein Zusatzzeichen mit Vorankündigungspfeil auch unter dem Verkehrszeichen 260 angebracht werden.

    Die fehlerhaft vorbereitete Anordnung besteht analog auch in Gegenrichtung, aus Richtung Osterather Straße kommend.

    Eine Anpassung noch an diesem Freitag erscheint zwingend geboten. Dabei wäre es auch sinnvoll, die ankündigende Beschilderung näher an die betreffende Einmündung (Hornstraße) zu versetzen. Auch wäre es sinnvoll (anstelle des Zusatzzeichens „450m“) die Beschilderung der Sackgasse (dann auch auf der Trägertafel) um ein Zusatzzeichen „Für LKW keine Wendemöglichkeit“ zu ergänzen. In Anbetracht der zusätzlichen Sperrung der Liebigstraße und der Geldernstraße im weiteren Verlauf (drohende Dacheinstürze) wäre ein Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit noch vor der Einmündung Hornstraße auf 30 km/h, zusammen mit Gefahrzeichen 101 sehr sinnvoll, da die aktuelle Verkehrssituation viele Menschen dort vor erhebliche Herausforderungen stellt.

    Schönes Wochenende!

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    Do., 07.08.2025 - 20:57