Großbaustelle auf Fahrbahn Widdersdorfer Str zwischen Oskar-Jäger-Str und Maarweg in weiten Teilen unzureichend gesichert bzw unzulässig / risikobehaftet eingerichtet:
1.) Insbesondere zum Radweg und damit auch zum Gehweg hin ist die Baugrube an vielen Stellen ungesichert, eine erforderliche Absicherung mit geschlossener Z600-Reihe ist nicht vorhanden.
2.) Ausgewiesener Radweg in weiten Teilen nicht nutzbar durch Einengung und starke Verschmutzung. Abschnittsweise Rest Geh- und Radweg dermaßen schmal, dass selbst Gehweg-Freigabe für Radverkehr unzulässig wäre.
Erforderlich erscheint:
Vollständige Führung Radverkehr auf Fahrbahn zwischen Oskar-Jäger-Str und Maarweg einschließlich sicherer Führung auf Fahrbahn, Anordnung Z138, 274-30 rechts und links der Fahrbahn ab hinter Oskar-Jäger-Str und Wiederholung hinter Einmündungen sowie Sperrung Radweg mit Z600, Z239 jeweils hinter Einmündungen.
Z274-30 in Gegenrichtung ab hinter Maarweg.
3a.) Mittels Gelbmarkierung verengte Fahrspur in Gegenrichtung, Richtung Oskar-Jäger-Str ist aufgrund massiver Fahrbahnschäden nicht in voller Breite nutzbar. Mehrere Schlaglöcher sind so tief, dass dort keine gefahrlose Fahrbahnnutzung möglich ist. Hierdurch ist mehrspuriger Kfz Verkehr dort gezwungen, Gegenrichtung über weite Strecke mitzunutzen. Hierdurch regelmäßig gefährliche Konfliktsituationen im Gegenverkehr.
Fahrbahnschäden müssen dringend behoben werden, damit baustellenbedingte Verkehrsführung überhaupt nutzbar ist. Als Sofortmaßnahme sollte vorübergehende Einbahnstraßenregelung geprüft werden.
Zudem erscheint Herabsetzung Geschwindigkeit auf 30kmh für beide Fahrtrichtungen erforderlich.
3b.) Vor und hinter Ausfahrt Rewe fehlt gelbe Auskreuzung der Sperrflächen. Derzeit ist bei Einhaltung der Verkehrsregelung und der baustellenbedingt mittels Gelbmarkierung verengten Fahrbahn die Mitnutzung der Gegenfahrbahn erforderlich.
4.) In beide Fahrtrichtungen fehlt die Anordung eines durchgehenden Haltverbots für die Fahrbahn. Ortsfestes Haltverbot besteht nur auf einzelnen Abschnitten. Derzeit darf daher entlang weiter Teile der Baustelle auf der Fahrbahn gehalten und geparkt werden, da mittig nur Gelbmarkierung in Form einer unterbrochenen Linie aufgebracht ist. Alternativ könnte durchgezogene Linie auf gesamter Strecke aufgebracht werden.
5.) Einzelne baustellenbedingte VZ sind nicht wahrnehmbar.
Insgesamt erweckt die gesamte Baumaßnahme in puncto Verkehrsicherung einen recht desolaten Eindruck. Es bestehen teilweise erhebliche Unfallgefahren, insbesondere für den Radverkehr entlang der Baugrube sowie für den gegenläufigen Kfz Verkehr. Unverzügliche Maßnahmen sind vor Ort offensichtlich geboten.