Unklare Verkehrsführung, fehlerhafte Ausführung von Verkehrszeichen
Insbesondere für den Radverkehr ist die Führung nicht klar. Offenbar ist gewünscht, dass sich Radfahrende zwischen den Leitbaken hindurch zum Kfz-Verkehr gesellen – nach den geltenden Richtlinien unzulässig. Unabhängig davon sind die Leitbaken teilweise falsch herum ausgeführt. Auch tragen einzelne Z222 (mobil und ortsfest) vor Ort zur Verwirrung bei.
Die Führung des Radverkehrs widerspricht offensichtlich dem Regelwerk. Dies gilt auch für die, besonders bei Dämmerung und Dunkelheit, nicht erkennbare Abfahrt vom Radweg auf die Fahrbahn. Hier besteht aktuell Sturzgefahr.
Die Verkehrsführung sollte vor Ort mittels Gelbmarkierung für alle Verkehrsarten klar und deutlich gekennzeichnet werden. Dazu sollte der Radverkehr bereits deutlich früher auf die Fahrbahn geführt werden. Die aktuelle Führung führt zu erheblichen Gefahren und ist in der Ausführung (Fahrt durch Leitbakenreihe) auch nicht regelkonform.
Insgesamt herrscht vor Ort dringlicher Nachbesserungsbedarf. Aktuell Gefahrenstelle!