Laut Baustelleninformation der RheinEnergie soll die Fahrbahn der Nußbaumerstraße zur Liebigstraße für Radfahrende nutzbar sein.
Vor Ort ist die Nußbaumerstraße im Bereich der LZA jedoch voll gesperrt, für Radfahrende undurchlässig und mit Verkehrsverbot (Z250) versehen.
Ab Wöhlerstraße ist zudem die Einfahrt für Fahrzeuge aller Art, ausgenommen Anliegerverkehr verboten (Z250, ZZ1020-30) sowie die Sackgasse nur für zu Fuß gehende als durchlässig ausgewiesen (Z357-51).
Die Fahrbahn im Bereich der LZA wäre für Radfahrende, zumindest aktuell, ohne weiteres nutzbar.
Eine Öffnung des Bereichs für den Radverkehr erscheint aufgrund der Bedeutung des Abschnitts hin zur Inneren Kanalstraße dringend geboten!
Anregung:
Anpassung der Beschilderung auf der Nußbaumerstraße ab Wöhlerstraße:
1.) Entfall Z250, Neu Z260
2.) Entfall ZZ1020-30, Neu ZZ1028-32
3.) Entfall Z357-51, Neu Z357-50
4.) Verkürzung Absperrschrankenreihe Z260, Z237 Neu rechts neben dann eingerichteter Öffnung
5.) Einbindung Ausfahrt Nußbaumerstraße zur Wöhlerstraße in temporäre LZA-Regelung (Lichtscheiben mit Piktogramm Radverkehr) sowie VZ 721 (ortsfest ist regulär Grünpfeil angeordnet)
Alternativ käme ggf. eine Freigabe des Gehweges (Z239, ZZ1022-10) einschließlich (deutlich erkennbarer, möglichst mit Gelbmarkierung verdeutlichter) Anrampung rechts vor der Absperrschrankenreihe und Anordnung Haltverbot in Betracht um die Durchlässigkeit für den Radverkehr hin zur Liebigstraße zu ermöglichen. Dazu sollten dann ebenfalls die o.a. Maßnahmen 1-3 vorgenommen werden.
Zudem fehlt an der vorgenannten Stelle aktuell ein ZZ1008-34 zum Z357.
Über eine kurzfristige Anpassung wäre ich Ihnen - und sicherlich viele andere Radfahrende - sehr, sehr dankbar!