Sehr geehrte Damen und Herren, am Telefon bin ich auf Ihre WebApp hier verwiesen worden. Leider gibt es für mein Anliegen keine exakte Kategorie, daher habe ich die nächstliegende ausgewählt. Es handelt sich hier mutmaßlich um ein Park-Vergehen, in Kombination mit unerlaubtem campen: es steht ein Wohnmobil (amtliches Kennzeichen K-JC-1714) seit gestern Nachmittag (16.7.2024) auf dem Parkplatz, sehr dicht an den angrenzenden Wohnungen; es kommt zu Beeinträchtigungen
Woensamstr. 9
50931 Köln - Lindenthal
Deutschland
Das Anliegen wurde erstellt.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Das von Ihnen gemeldete Fahrrad/Schrottfahrzeug kann von der Stadt Köln nicht entfernt werden, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.
Eine Entfernung von Fahrrädern aus dem öffentlichen Straßenland ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie aufgrund erheblicher Mängel nicht mehr funktionsfähig sind und nicht mehr mit geringem Aufwand instandgesetzt werden können (siehe hierzu § 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)).
Bei Schrottfahrzeugen handelt es sich um nicht mehr zugelassene bzw. sehr stark verunfallte Fahrzeuge.
Dies ist hier nicht der Fall. Die Entscheidung, ob es sich um ein Schrottfahrrad/Schrottfahrzeug handelt, obliegt im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen der Beurteilung des Ordnungsdienstes der Stadt Köln.
Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsdienst der Stadt Köln