Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf älteres Anliegen mit der Nummer #13475-2025.
Wie beschrieben, liegt der Roller mit Kennzeichen K-JH 83 verwahrlost vor der Spichernstr. 2.
Sie haben geschrieben, dass es noch ansatzweise funktionsfähig und sie es daher nicht entsorgen dürfen.
Anbei ein Bild von gestern (04.07.2025). Mittlerweile ist die Frontscheibe gebrochen und der Spiegel abgebrochen.
Wären sie so lieb und noch einmal evaluieren ob der Roller nicht entfernt werden kann.
Andernfalls frage ich mich wieviele Jahre Verwahrlosung notwendig sind bis die Nachbarschaft auf eine Aktion hoffen darf?
Mit freundlichen Grüßen
Hans Steguweit