#18903-2025 Schrott-Kfz

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich beziehe mich auf älteres Anliegen mit der Nummer #13475-2025.

    Wie beschrieben, liegt der Roller mit Kennzeichen K-JH 83 verwahrlost vor der Spichernstr. 2.

    Sie haben geschrieben, dass es noch ansatzweise funktionsfähig und sie es daher nicht entsorgen dürfen.

    Anbei ein Bild von gestern (04.07.2025). Mittlerweile ist die Frontscheibe gebrochen und der Spiegel abgebrochen.

    Wären sie so lieb und noch einmal evaluieren ob der Roller nicht entfernt werden kann.
    Andernfalls frage ich mich wieviele Jahre Verwahrlosung notwendig sind bis die Nachbarschaft auf eine Aktion hoffen darf?

    Mit freundlichen Grüßen
    Hans Steguweit

    Abgeschlossen
    Schrott-Kfz

    Spichernstr. 2
    50672 Köln
    Deutschland

    Statusvermerke

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Neu
    Sa., 05.07.2025 - 18:23

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihren Beitrag.

    Das von Ihnen gemeldete Fahrrad/Schrottfahrzeug kann von der Stadt Köln nicht entfernt werden, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.

    Eine Entfernung von Fahrrädern aus dem öffentlichen Straßenland ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie aufgrund erheblicher Mängel nicht mehr funktionsfähig sind und nicht mehr mit geringem Aufwand instandgesetzt werden können (siehe hierzu § 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)).

    Bei Schrottfahrzeugen handelt es sich um nicht mehr zugelassene bzw. sehr stark verunfallte Fahrzeuge.

    Dies ist hier nicht der Fall. Die Entscheidung, ob es sich um ein Schrottfahrrad/Schrottfahrzeug handelt, obliegt im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen der Beurteilung des Ordnungsdienstes der Stadt Köln.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ordnungsdienst der Stadt Köln

    Abgeschlossen
    Di., 08.07.2025 - 18:24