An der Ecke Rösrather Straße/Hardtgenbuscher Kirchweg befindet sich zurzeit eine Baustelle auf dem Gehweg. Fußgänger müssen über den Angebotsradweg ausweichen.
Vor der Baustelle befindet sich in Richtung Osten das VZ 240. Damit ist für ca. 15 m die Nutzung des kombinierten Rad- und Gehwegs für Radfahrer verpflichtend, obwohl die Radwegbenutzungspflicht auf der Rösrather Straße vor Jahren aufgehoben wurde. Hier muss das VZ 239 mit dem Zusatzzeichen 1022-10 stehen.
In Gegenrichtung ist fälschlicherweise das VZ 241-30 aufgestellt. Dieses muss hier weg und durch VZ 239 ersetzt werden. Eine Radwegbenutzungspflicht in Gegenrichtung darf hier gar nicht angeordnet werden, da auf der anderen Straßenseite ein Angebotsradweg existiert.
Archiv
Straßenbaustellen
Rösrather Str. 74
51107 Köln - Ostheim
Deutschland
Statusvermerke
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Es wurde sich mit dem Bauleiter in Verbindung gesetzt und Ihr Anliegen wurde weiter gegeben.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Stadt Köln
Abgeschlossen